Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 ab 01.09.20 bzw. 01.01.21
Ab dem 01.09.2020 bzw. 01.01.2021 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft.
Folgende leichte Personenkraftwagen/Nutzfahrzeuge können nach diesen Termin grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Anhand der mit dem Nutzfahrzeug gelieferten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) kann ein Abgleich mit den Angaben aus den vorgenannten Tabellen bezüglich der Zulassungsbeschränkung bestimmter Kraftfahrzeuge erfolgen.
In dem COC-Dokument sind die entsprechenden Hinweise, z. B. unter der Nr. 47, Nr. 48 bzw. Nr. 52, beispielhaft zu finden.
Wenn Kfz-Betriebe noch Neufahrzeuge (leichte Personenkraftwagen/Nutzfahrzeuge) der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2) im Bestand haben, in deren EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) eine der vorgenannten Angaben aufgeführt ist und die vor dem 01.09.2020 bzw. 01.01.2021 nicht mehr zugelassen werden können, sollten sich die entsprechenden Betriebe umgehend mit ihrem Fahrzeughersteller/Fahrzeugimporteur in Verbindung setzen.