Schiedsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe der Innungen
Reutlingen-Tübingen, Sigmaringen und Zollern-Alb
Die Schiedsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe der Innungen für das Kraftfahrzeuggewerbe Reutlingen-Tübingen, Sigmaringen und Zollern-Alb bei der Kreishandwerkerschaft Reutlingen hat die Aufgabe:
Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - zwischen Käufern und den das ZDK- Gebrauchtwagen-Vertrauenssiegel führenden Händlern sowie Streitigkeiten zwischen Siegelhändlern bezüglich Gewährleistungs-/Garantiereparaturen einschließlich deren Bezahlung möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.
Bei Streitigkeiten ist die zuständige Schiedsstelle dort, wo der Siegelhändler, über den die Beschwerde geführt wird, seinen Sitz in ihrem Bereich hat.
Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Werkstätten aus Werkstattaufträgen, ausgenommen solche betreffend Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.
Die Schiedsstelle befasst sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind.
Wenn Sie Ihre zuständige Schiedstelle finden möchten, können Sie sich auf der Seite www.kfz-schiedsstellen.de informieren.
Wichtig für den Erstkontakt:
- Für Fälle aus den Landkreisen Reutlingen und Tübingen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Tel: 07121-26970
- Der Erstkontakt für Fälle aus dem Landkreis Sigmaringen findet über die KHS Sigmaringen Tel: 07571-12727 statt.
- Der Erstkkontakt für Fälle aus dem Landkreis Zollern-Alb findet über die KHS Zollern-Alb Tel: 07431-93750 statt.