Einführungstermin der Partikelanzahlmessung verschoben
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158/2017 zur Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) wurde gleichzeitig auch die Einführung einer Überprüfung der Partikelanzahl an Dieselfahrzeugen (PN-Messung) zum 1. Januar 2021 eigentlich verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Termin verschiebt sich jetzt: Mit der nun vorliegenden Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 126 vom 3. August 2020 wird dieser Einsatztermin für eine PN-Messung in der aktuellen AU-Richtlinie aufgehoben. Damit bleibt ein verbindlicher Einführungstermin für eine verpflichtende PN-Messung solange offen, bis alle notwendigen und umfangreichen Arbeitsschritte im Bereich der Gerätespezifikation, der Gerätezulassung und der Kalibrierung/Eichung beantwortet sind. Die dazugehörige Verkehrsblatt?Verlautbarung dürfen wir nicht veröffentlichen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt?Inhalten oder ?Dokumentationen – auch nur auszugsweise – in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird. Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung wird im Verbandsorgan „kfz-betrieb“ und in „TEMI Plus“ zeitnah erfolgen. Die ZDK-Kommentierung kann auf www.kfz-bw.de unter Mitglieder / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden. (065-07/Bernd Schalud) MD 09/