Eichung enfällt bei AU-Geräten
Es freut uns wirklich sehr, dass wir Ihnen so schnell mitteilen können, dass seit dem 02.11.2021 für AU-Geräte (Opazimeter, Vier-Gas-Messgeräte, Co-Messgeräte und Partikelanzahlmessgeräte) keine Eichpflicht mehr besteht.
Wenn Sie bereits einen Termin beim Eichamt vereinbart haben, sollten Sie diesen stornieren.
Unter Umständen kommt die Eichbehörde trotzdem und es wäre schade, wenn hier unnötige Kosten entstehen.
Kalibrierungen bleiben aber Pflicht!!!!!
Das ist vor allem für die SP-Betriebe wichtig, da hier wesentlich mehr Prüfmittel kalibriert werden müssen!