Durchführung der Schulungen für AU / AUK / SP / GAP / GSP während der Corona Zeit
aufgrund der derzeitigen Corona-Situation wurden zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung unter anderem auch die Bildungseinrichtungen geschlossen, die für die Schulungen im Bereich der AU, AUK, SP, GAP und GSP tätig sind.
Dies hat zur Folge, dass es aktuell nicht möglich ist sich für Erst- oder Wiederholungsschulungen im Bereich der AU, AUK, SP, GAP oder GSP anzumelden.
Mit Rundschreiben vom 02.04.2020 hat uns der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. darüber unterrichtet, dass in Absprache mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eine Übergangsregelung getroffen wurde.
Die Schulungen die älter sind als 36 Monate behalten weiterhin ihre Gültigkeit, so dass Sie trotz abgelaufener Schulung vorerst weiter arbeiten können.
Sobald Schulungen über die Schulungsstätten wieder angeboten werden, müssen die Wiederholungsschulungen so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Für gewöhnlich haben die Betriebe nach Ablauf der Schulungen zwei Monate Zeit eine Wiederholungsschulung zu besuchen, danach wird eine Erstschulung erforderlich.
Diese Regelung wird vorrübergehend außer Acht gelassen, so dass die abgelaufenen Schulungen auch im Jahr 2021 als Wiederholungsschulung besucht werden dürfen.
Bei Erstschulungen für die Neueintragung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte kann diese Regelung nicht angewendet werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 07121-26970 zur Verfügung.